Erklärung zur Barrierefreiheit
| Die Behörde für Schule, Familie und Berufs-Bildung will die Internet-Seite barrierefrei machen. Die Internet-Seite heißt: bildungsserver.hamburg.de Dafür gibt es Gesetze. Das Gesetz für Barriere-Freiheit in Hamburg heißt: Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz. Die kurze Form ist: HmbBGG. Und es gibt ein Gesetz für Barrierefreie Informations-Technik in Hamburg. Die kurze Form ist: HmbBITVO. Es gibt auch ein Gesetz von der EU. Das Gesetz heißt: Richtlinie 20162102. |
| Dieser Text zur Barriere-Freiheit ist für die Internet-Seite bildungsserver.hamburg.de. | |
| So gut hält sich die Internet-Seite an die Regeln. | |
| Hat die Dataport AöR alles richtig gemacht? Das hat man vom 6. Dezember 2021 bis zum 9. Dezember 2021 geprüft. | |
| Wir haben die Internet-Seite geprüft. Die Internet-Seite passt teilweise zu den vorher genannten Regeln. Es gibt noch Probleme. | |
| Nicht barrierefreie Bereiche Anpassbarkeit: Es gibt noch einige Listen. Die Listen sind noch nicht barrierefrei. Navigierbarkeit: Manche Links haben keine guten Namen. Zum Beispiel: - Mehr - Weiter-Lesen - Kontakt. Das kann die Navigation auf der Internet-Seite schwierig machen. Kompatibel: Es gibt Status-Meldungen zu Suchergebnissen. Die Status-Meldungen sind nicht programmatisch verfügbar. | |
| Wann wurde die Erklärung gemacht? Oder wann hat man die Erklärung das letzte Mal geändert? | |
| Diese Erklärung ist vom 10. Dezember 2021. Wir haben die Erklärung am 26. Februar 2026 neu gemacht. | |
| Ergebnis: Die Internet-Seite ist größtenteils barrierefrei. Aber es gibt auch Probleme. Deshalb können manche Menschen die Internet-Seite nicht gut benutzen. | |
| Wie können Sie Barrieren melden? Dafür gibt es Ansprech-Partner. Sie können diesen Personen eine Nachricht schicken. | |
| Sie haben Infos für uns? Zum Beispiel: - Was ist noch nicht barrierefrei? - Was können wir besser machen? Sie haben Fragen? Zum Beispiel: - Wie machen wir unsere Internet-Seite barrierefrei? Dann können Sie uns schreiben. Unsere Kontakt-Personen sind: bildungsserver@bsfb.hamburg.de |
| Schlichtungs-Verfahren | |
| Sie haben uns eine Nachricht geschrieben. Aber es gibt immer noch Probleme? Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden. Das steht im Gesetz. Das Gesetz heißt: Paragraph 13 a HmbBGG. Die Schlichtungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderung. Vielleicht gibt es Probleme mit der Barriere-Freiheit. Und die Probleme sind bei einer öffentlichen Stelle. Dann hilft die Schlichtungs-Stelle. Die Schlichtungs-Stelle ist kostenlos. Sie brauchen keinen Anwalt oder keine Anwältin. Mehr Infos finden Sie unter: https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung | |
| So können Sie die Schlichtungs-Stelle erreichen: Die E-Mail-Adresse ist: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de Die Postadresse ist: Schlichtungs-Stelle HmbBGG c/o Öffentliche Rechts-Auskunft- und Vergleichs-Stelle Die kurze Form ist: ÖRA. Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg |
| Durchsetzungsverfahren | |
| Es gibt ein besonderes Verfahren. Das Fachwort ist: Durchsetzungsverfahren. Das heißt hier: Sie können einen Antrag machen. Dann prüft jemand: Ist die Barriere-Freiheit gut genug? Sie können den Antrag online machen. | |
| Hamburger IT-Schlichtungs-Stelle c/o Handels-Kammer Hamburg Geschäftsbereich Recht und Fair Play Adolphsplatz 1 20457 Hamburg |