Die jährlichen Meldungen der Strahlenschutzbeauftragten und der radioaktiven Präparate der Schulen erfolgt im November jeden Jahres online durch eine Rogatorabfrage und parallel durch Einsendung des ausgedruckten und unterschriebenen Dokuments per Dienstpost oder als Scan.
Strahlenschutzanweisung (zum Aushang in der Schule)
Eine Entsorgung radioaktiver Stoffe wird zentral koordiniert. Sie werden nach Beantragung bei der nächsten Entsorgung vom Landesinstitut benachrichtigt. Die Kosten werden von der BSB übernommen.Schulen melden Entsorgungsbedarfe mit diesem Antrag an.