Zusammenfassung der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.
Jeder Import und jede Verwendung humaner embryonaler Stammzellen in Deutschland bedarf nach dem Stammzellgesetz (StZG) einer Genehmigung. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung ist beim Robert Koch Institut zu stellen. Es informiert auf diesen Seiten über das Genehmigungsverfahren und die Zentrale Ethik-Kommission.
Die Bundesärztekammer stellt auf ihren Seiten die Richtlinien für den Umgang mit Stammzellen, Pränataldiagnostik, Gendiagnostik, Gentherapie und Abstammungsgutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Flyer mit den gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln zusammengestellt vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL)
Damit sichergestellt ist, dass die Entwicklung der modernen Biotechnologien, insbesondere der GVO, sicher vonstatten geht, hat die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen aus verschiedenen Instrumenten gesteckt (Übersicht über die Richtlinien).
Neben dem Standortregister mit Anbauflächen gentechnisch veränderter Pflanzen informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinen Gentechnik-Seiten u.a. über die Zulassung und Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit und über rechtliche Grundlagen.